Fahr­eig­nungs­ab­klä­rung Stufe 1, 2 & 3*

In der Schweiz werden vom Strassenverkehrsamt im Rahmen der Verkehrszulassungsverordnung ärztliche Kontrollen gefordert. Diese sollen die gesundheitliche Fahreignung verschiedener Personengruppen, z.B. von über 75-Jährigen (Stufe 1), Berufsfahrern (Stufe 2) oder als Kurzgutachten (Stufe 3), sicherstellen. Das Aufgebot zu diesen wiederkehrenden Untersuchungen erfolgt direkt vom Strassenverkehrsamt. Diese Konsultationen werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei unklaren Fällen können zudem weitere Untersuchungen notwendig sein.

*nicht durch die Grundversicherung gedeckt

Fahr­eig­nungs­ab­klä­rung Stufe 1, 2 & 3*

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bsl4_0028
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