Da­ten­schut­z­er­klä­rung

Im Rahmen der beruflichen Schweigepflicht schützen wir Ihre Daten und behandeln Ihr Patientendossier mit der grössten Diskretion. Unter die Geheimhaltungspflicht unserer medizinischen Mitarbeitenden fällt alles, was ihnen in der Berufsausübung anvertraut worden ist oder was sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben. Unser medizinisches Personal darf Dritten Auskunft geben, wenn die Einwilligung der Patientin / des Patienten dazu vorliegt, ein Gesetz dies vorsieht oder er von der kantonalen Behörde vom Geheimnis entbunden wurde. Neben der beruflichen Schweigepflicht garantieren wir unseren Patientinnen und Patienten auch die konsequente Umsetzung des Schweizer Datenschutzgesetzes. Die Datenschutzerklärung orientiert Sie umfassend und transparent über die Bearbeitung Ihrer Daten. Und wir zeigen Ihnen Ihre Rechte an Ihren Daten auf.

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